top of page

AGB 

HOME ASSESSMENT GROUP LTD, OFFICE 620, INITIAL BUSINESS CENTRE, WILSON BUSINESS PARK, MANCHESTER, UNITED KINGDOM, M40 8WN Niederlassung Deutschland, 40212 Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 22

1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich genehmigt worden. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für Folgeaufträge sowie bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen.

2 Auftrag
Ein Vertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Sachverständigen innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer annimmt oder der Sachverständige einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt. Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter getroffene Absprachen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen. Der Inhalt des Auftrags umfasst jegliche Art von gutachterlicher Tätigkeit, wie die Feststellung von Tatsachen, die Darstellung von Erfahrungssätzen, die Ursachenermittlung, die Bewertung und die Überprüfung. Diese Tätigkeiten können ebenfalls im Rahmen von schiedsgutachterlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren durchgeführt werden. Thema des Gutachtens und der Verwendungszweck sind bei der Auftragserteilung schriftlich festzuhalten.

3 Pflichten des Sachverständigen
Der Auftrag ist gemäß den für Sachverständige geltenden Grundsätzen objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige lediglich im Rahmen einer objektiven und unparteiischen Anwendung seines Fachwissens garantieren. Darüber hinaus hat der Sachverständige das Recht, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers die erforderlichen und üblichen Untersuchungen sowie Versuche nach eigenem Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Informationen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen zu lassen, ohne dass dafür eine besondere Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist. Sollte es notwendig werden, unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenintensive Untersuchungen durchzuführen, ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Der Sachverständige wird vom Auftraggeber bevollmächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Gegebenenfalls ist ihm hierfür vom Auftraggeber eine spezielle Vollmacht auszustellen. Sollten sich während der Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des vereinbarten Auftragsumfangs ergeben, wird die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst.

4 Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist nicht befugt, dem Sachverständigen Anweisungen zu erteilen, die die tatsächlichen Feststellungen oder das Resultat seines Gutachtens beeinträchtigen könnten. Er hat sicherzustellen, dass dem Sachverständigen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftwechsel) kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der Sachverständige muss über alle relevanten Vorgänge und Umstände, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sind, frühzeitig und ohne besondere Aufforderung informiert werden. Alle notwendigen Vorbereitungen sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durchzuführen; die dazu benötigten Informationen sind beim Sachverständigen erhältlich. Falls zur Durchführung von Prüfungen Hilfspersonen erforderlich sind (z.B. zur Bedienung von Maschinen oder Aufzügen), obliegen deren Beauftragung und Koordination dem Auftraggeber. Bei der Begutachtung eines Objekts hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass dieses für den Sachverständigen zugänglich und in einem prüfbereiten Zustand ist. Sollte die Ausführung des Auftrags aus einem vom Auftraggeber zu verantwortenden Grund zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, behält sich der Sachverständige vor, dem Auftraggeber den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen; dies umfasst üblicherweise den Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen (jeweils bezogen auf den betroffenen Termin) und wird wie folgt berechnet:
• Bei einer Terminabsage bis spätestens 14 Kalendertage vor dem bereits festgelegten Termin werden 20 Prozent des Auftragswerts fällig.
• Bei einer Terminabsage bis spätestens 5 Kalendertage vor dem bereits festgelegten Termin werden 50 Prozent des Auftragswerts fällig.
• Bei einer Terminabsage weniger als fünf Kalendertage vor dem bereits festgelegten Termin wird der volle Auftragswert fällig. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser geringer ausgefallen ist. Kommt es aufgrund eines Verstoßes gegen Pflichten seitens des Auftraggebers zu Verzögerungen bei einem vereinbarten Termin, behält sich der Sachverständige vor, den dadurch verursachten Mehraufwand zum vereinbarten – gegebenenfalls üblichen – Stundensatz abzurechnen.

5 Verschwiegenheitspflicht des Sachverständigen, Datenverwendung/-schutz
Der Sachverständige unterliegt einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Daher ist es ihm vertraglich untersagt, das Gutachten selbst sowie Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut wurden oder ihm anderweitig bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Ausnahmen bilden:
• Die anonymisierte Verarbeitung statistischer Daten durch den Sachverständigen;
• Veröffentlichungspflichten gemäß den Vorgaben des Akkreditierers;
• Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen;
• Gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst sämtliche nicht offenkundigen Informationen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf alle Personen, die im Betrieb des Sachverständigen tätig sind. Der Sachverständige hat sicherzustellen, dass diese Personen die Verschwiegenheitspflicht einhalten. Der Sachverständige ist berechtigt, Kopien von schriftlichen Unterlagen anzufertigen, die ihm zur Einsichtnahme überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden. Der Sachverständige speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags sowie für eigene Zwecke.

6 Urheberrechtsschutz
Entstehen im Rahmen der Auftragserfüllung Ergebnisse, die urheberrechtlich geschützt sind (z.B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), gewährt der Sachverständige dem Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, soweit dies für den Vertragszweck notwendig ist. In diesem Rahmen darf der Auftraggeber das im Zuge des Auftrags erstellte Gutachten samt aller Berechnungen und weiteren Details ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte sowie eine abweichende Nutzung oder Änderung bzw. Kürzung des Textes sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen gestattet. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Sachverständigen. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks des Gutachtens erlaubt.

7 Vergütung
Der Sachverständige hat das Recht auf eine angemessene Honorierung. Die Höhe dieser Vergütung wird durch eine ausdrückliche Vereinbarung bestimmt. Die Vergütung sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt werden. Falls dies nicht der Fall ist, gilt die Vergütung gemäß dem jeweils geltenden Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) oder der üblichen Vergütung. In der Vergütung sind die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten. Etwaige Erhöhungen der Vergütung müssen vom Sachverständigen drei Monate im Voraus angekündigt werden, wenn es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt. Diese Erhöhungen berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt der Erhöhung. Zusätzlich können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich angefallener Höhe (mit entsprechenden Nachweisen) oder in vereinbarter Höhe (ohne Nachweise) gefordert werden. Wird ein erstattetes Gutachten in einem Rechtsstreit als Beweis anerkannt und der Sachverständige als Zeuge geladen, so hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem Zeugengeld und dem regulären Honorar des Sachverständigen auszugleichen. Reisekosten, Nebenkosten sowie gegebenenfalls Übernachtungskosten oder Kosten für mehrtägige Reisen sind ebenfalls zu erstatten, sofern diese nicht in voller Höhe durch das Gericht festgelegt werden. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe und wird bei Rechnungsstellung separat ausgewiesen.

8 Zahlung, Zahlungsverzug
Der vereinbarte Vorschuss ist im Voraus zu zahlen. Der Sachverständige beginnt seine Arbeit erst nach Eingang des Vorschusses. Das restliche Honorar wird mit dem Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig. Es ist zulässig, das Gutachten per Post zu versenden und gleichzeitig die fällige Vergütung durch Nachnahme einzuziehen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung unter Berücksichtigung aller Einziehungs- und Diskontspesen akzeptiert und lediglich zahlungshalber angenommen. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars im Verzug, kann der Sachverständige nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder gibt es Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen, so werden alle Forderungen des Sachverständigen sofort fällig. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Insolvenz oder Vergleichsanfrage des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Sachverständigen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag resultiert. Der Sachverständige hat das Recht, Kostenvorschüsse zu verlangen – sofern ein sachlich berechtigter Grund vorliegt und keine überwiegenden Interessen des Auftraggebers entgegenstehen – oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu stellen. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung mindestens einer Teilrechnung trotz Nachfristsetzung in Verzug, hat der Sachverständige das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen.

9 Fristüberschreitung
Wurde eine Frist für die Ablieferung des Gutachtens schriftlich festgelegt, beginnt diese mit dem Vertragsabschluss. Benötigt der Sachverständige für die Erstellung des Gutachtens Unterlagen vom Auftraggeber oder wurde die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt die Frist erst nach Eingang dieser Unterlagen bzw. des Vorschusses. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass weitere Unterlagen notwendig sind, wird die Frist für den Zeitraum zwischen Aufforderung des Auftraggebers durch den Sachverständigen und dem Eingang der Unterlagen beim Sachverständigen gehemmt. Bei Überschreitung des Ablieferungstermins kann der Auftraggeber nur im Fall eines Leistungsverzugs des Sachverständigen oder einer vom Sachverständigen zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der Sachverständige gerät nur dann in Verzug, wenn er für die Verzögerung bei der Lieferung des Gutachtens verantwortlich ist. Bei unverschuldeten Lieferhindernissen wie höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung tritt kein Lieferverzug ein; in solchen Fällen verlängert sich die Ablieferungsfrist entsprechend und der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche ableiten. Sollte es durch solche Lieferhindernisse dem Sachverständigen unmöglich werden, das Gutachten zu erstellen, wird er von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit; auch in diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Neben Lieferverzugsschadenersatz kann der Auftraggeber nur fordern, wenn dem Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

10 Kündigung
Sowohl der Auftraggeber als auch der Sachverständige können den Vertrag jederzeit vor Abschluss des Gutachtens aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtige Gründe für den Auftraggeber sind insbesondere Verstöße gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung. Wichtige Gründe für den Sachverständigen sind unter anderem die Verweigerung notwendiger Mitwirkung durch den Auftraggeber sowie Versuche unzulässiger Einflussnahme auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens gefährden könnten; ebenfalls gelten Schuldnerverzug oder Vermögensverfall des Auftraggebers als wichtige Gründe sowie die Feststellung mangelnder erforderlicher Fachkenntnisse durch den Sachverständigen nach Auftragsannahme. Sollte ein Vertrag aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, den der Sachverständige zu verantworten hat, so steht ihm lediglich eine Vergütung für bis zur Kündigung erbrachte Teilleistungen zu, sofern diese objektiv für den Auftraggeber verwendbar sind. Bei einer ordentlichen Kündigung behält der Sachverständige seinen Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen; sofern der Auftraggeber keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 20% des Honorars für noch nicht erbrachte Leistungen angenommen.

11 Gewährleistung
Bei mangelhaften Leistungen ist der Sachverständige verpflichtet und berechtigt zur unverzüglichen kostenlosen Nacherfüllung seiner Leistungen. Nur wenn eine Nacherfüllung unmöglich ist oder zweimal fehlschlägt, hat der Auftraggeber zusätzlich das Recht auf eine angemessene Minderung oder einen Rücktritt vom Vertrag. Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich dem Sachverständigen angezeigt werden. Sofern es sich beim Auftraggeber nicht um eine Privatperson handelt, beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Fertigstellung bzw. Zustellung des beauftragten Werkes.

12 Haftung und Verjährung
Der Sachverständige haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die im Rahmen seines vereinbarten Leistungsumfangs verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich bei Schäden ohne Personenschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die im Vertrag vereinbarte Haftungshöchstgrenze sowie auf die im Vertrag genannte Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden; dies gilt jedoch nicht für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistungen des Sachverständigen oder spätestens mit vorbehaltloser Begleichung der Schlussrechnung.

13 Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jeglicher Art müssen in Textform erfolgen, es sei denn, gesetzlich ist eine strengere Form vorgeschrieben. Dieses Formerfordernis gilt ebenfalls für Änderungen oder Aufhebungen dieser Formklausel. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht Deutschlands; das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich der Hauptsitz des Sachverständigen Gerichtsstand; dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen unberührt; sowohl Auftraggeber als auch Sachverständiger verpflichten sich in diesem Fall dazu, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

Stand 01.10.2024

Besondere Bedingungen für die Videoberatung
Anlage 1: Besondere Bedingungen für die kostenpflichtige Videoberatung (Zusatz zu den AGB)

§ 1 Anbieter, Kontakt, Geltungsbereich
Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://www.ms-gutachten.immo/agb für alle Buchungen einer kostenpflichtigen Videoberatung über die Webseiten ms-gutachten.immo und gutachterschimmelpilze.de sowie über angebundene Buchungsplattformen. Anbieter ist die HOME ASSESSMENT GROUP LTD, OFFICE 620 INITIAL BUSINESS CENTRE, WILSON BUSINESS PARK, M40 8WN Manchester, Vereinigtes Königreich. (MS-Gutachten)
Kontakt für Buchung und Durchführung: Telefon 0211 – 975 336 36, E Mail info@ms-gutachten.immo. (MS-Gutachten)
Sofern eine Postadresse in Düsseldorf benannt ist, ist nach Ihrer Anbieterinformation dort kein Empfang von Postsendungen und keine Annahme gerichtlicher oder behördlicher Schreiben vorgesehen; es handelt sich nicht um eine ladungsfähige Anschrift. (MS-Gutachten)
Diese Anlage gilt vorrangig gegenüber abweichenden Regelungen in den AGB, soweit sie speziell die Videoberatung betrifft.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungscharakter, Abgrenzung
Die Videoberatung ist eine rein mündliche, baufachliche Ersteinschätzung anhand der Angaben des Kunden sowie der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen, Fotos und Videos. Eine Ortsbesichtigung findet nicht statt. Es werden keine Messungen, keine Bauteilöffnungen, keine Laboruntersuchungen und keine Beweissicherung am Objekt durchgeführt. Es wird im Rahmen der Videoberatung kein schriftliches Gutachten, kein Protokoll und keine schriftliche Zusammenfassung erstellt.Rechtlich handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine abschließende Ursachenfeststellung oder eine verbindliche Sanierungszusage, wird nicht geschuldet. Soweit im Gespräch rechtliche Rahmenbedingungen angesprochen werden, erfolgt dies nur als allgemeiner Hinweis ohne Prüfung des Einzelfalls; eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG ist nicht Gegenstand der Videoberatung.

§ 3 Vertragsschluss, Durchführung, technische Voraussetzungen
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Buchungssystem einen Termin auswählt und den Buchungsprozess einschließlich der vorgesehenen Zahlung abschließt oder wenn der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt, sofern im Einzelfall eine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde. Der Kunde erhält eine Bestätigung und den Zugangslink zur Videokonferenz.
Der Kunde stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite vorhanden sind, insbesondere stabile Internetverbindung sowie ein funktionsfähiges Endgerät. Zeitverluste oder Einschränkungen der Beratung, die aus technischen Problemen auf Kundenseite oder aus unvollständigen Angaben entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Eine Aufzeichnung der Videoberatung findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise vorher ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsziel und Verzug
Es gilt der auf der Buchungsseite ausgewiesene Bruttopreis und die dort ausgewiesene Dauer, zum Beispiel 30 Minuten. Die Vergütung ist grundsätzlich mit Abschluss der Buchung sofort fällig und wird über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmittel entrichtet. Abweichend von Ziffer 8 Ihrer AGB gilt für die Videoberatung: Es wird kein Zurückbehalt einer Leistung bis zum Eingang eines Vorschusses vereinbart, weil die Zahlung bereits Bestandteil des Buchungsvorgangs ist. (MS-Gutachten)
Sofern in Einzelfällen eine Rechnungsstellung anstelle der Sofortzahlung vereinbart wird, gilt: Zahlungsziel: 5 Tage netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Hinweis: Die Fälligkeit der Vergütung bleibt auch bei nachträglichen Ergänzungen oder Änderungen des Gutachtens unberührt. Ergänzende Leistungen werden gesondert vergütet und begründen keine Hemmung oder Verschiebung der Fälligkeit der bereits abgerechneten Leistungen.
Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 286 BGB; Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.

§ 5 Terminverschiebung, Stornierung, Nichterscheinen
Abweichend von den in Ihren AGB geregelten Entschädigungen bei Terminabsagen, die auf umfangreiche Ortstermine und Gutachtenaufträge zugeschnitten sind, gilt für die Videoberatung folgende spezielle Regelung. (MS-Gutachten)
Eine Terminverschiebung oder Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, weil der Termin exklusiv reserviert ist und kurzfristig regelmäßig nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann die Videoberatung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird nach Wahl des Kunden ein Ersatztermin angeboten oder die Vergütung erstattet.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster Widerrufsformular werden dem Kunden im Buchungsprozess rechtzeitig vor Abschluss der Buchung bereitgestellt.
Wünscht der Verbraucher die Durchführung der Videoberatung innerhalb der Widerrufsfrist, ist eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung erforderlich. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB erlöschen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und die entsprechenden Erklärungen im Buchungsprozess abgegeben wurden.

§ 7 Haftung, typische Grenzen der Ferneinschätzung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Ferneinschätzung ohne Ortsbesichtigung und ohne Messungen naturgemäß Unsicherheiten beinhaltet. Entscheidungen, die allein auf Grundlage der Videoberatung getroffen werden, erfolgen in eigener Verantwortung und ersetzen keine objektbezogene Prüfung vor Ort.

§ 8 Datenschutz, Vertraulichkeit, Kommunikationswege
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Buchung, zur Kommunikation und zur Abrechnung verarbeitet. Nähere Informationen, insbesondere zur verantwortlichen Stelle, zu Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.ms-gutachten.immo/datenschutz. (MS-Gutachten)Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung von Fotos, Videos und Unterlagen berechtigt ist, insbesondere wenn personenbezogene Daten Dritter betroffen sind. Inhalte aus der Videoberatung sind vertraulich zu behandeln. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

§ 9 Verbraucherstreitbeilegung und Hinweis zur OS Plattform
Der Anbieter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil; zuständig ist nach dem Impressum die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein. (MS-Gutachten)Die europäische Online Streitbeilegungsplattform (ODR) ist seit dem 20. Juli 2025 eingestellt; eine Verlinkung wird daher nicht mehr vorgehalten. (Consumer Redress in the EU)

ms-gutachten.immo steht für unabhängige Baugutachten, Hauskaufberatung und Bauzustandsanalysen mit nachvollziehbarer Dokumentation. Wir prüfen typische Mängelbilder wie Feuchte und Schimmel, Wärmebrücken, Abdichtungsdefizite, Ausführungsfehler an Fenstern und Türen, Dach und Fassade sowie Auffälligkeiten an Haustechnik und Elektrik im Rahmen der Sichtprüfung. Im Streitfall unterstützen wir durch beweissichernde Feststellungen, fotodokumentierte Befunddarstellung und eine technische Einordnung, die sich an den anerkannten Regeln der Technik orientiert und die rechtlichen Schnittstellen aus dem Werkvertragsrecht und Mängelrecht nach BGB sauber trennt. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem Gutachten zu Bauschäden, Angebots- und Rechnungsprüfung, Sanierungsberatung sowie objektbezogene Bewertung des Instandsetzungsbedarfs an den genannten Standorten und bundesweit nach Terminvereinbarung.

© 2025 ms-gutachten.immo. Alle Rechte vorbehalten. Webdesign JumbMedia

bottom of page